Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Physio23 GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Fitnesscenters der Physio23 GmbH und die zur Verfügung gestellten Trainingsanlagen und -geräte.
2. MITGLIEDSCHAFT
Die Abos enden automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit.
3. INFORMATIONSPFLICHT
Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) sowie eine Veränderung des Gesundheitszustandes sind umgehend der Physio23 GmbH mitzuteilen.
4. TERMINABSAGE
Terminabsagen müssen 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins kann der gesamte Betrag privat verrechnet werden.
5. BETEILIGUNG KRANKENKASSE
Es liegt in der Verantwortung des Kunden/ der Kundin, abzuklären ob die Krankenkassen sich an den Behandlungskosten sowie dem Abonnement beteiligen.
6. ANGEBOT
6.1. Die Physio23 GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und Laufzeit. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Dazu zählen insbesondere physiotherapeutische Leistungen, Personal-Trainings, Massagen, Getränke und Esswaren.
6.2. Die Physio23 GmbH bietet die Möglichkeit, während unbetreuten Zeiten selbständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, birgt diese Trainingsform gewisse Risiken. Das Mitglied ist sich dessen bewusst und willigt ein sich an genannte Anweisungen (siehe Punkt 8) zu halten.
7. CHIPARMBAND ALS MITGLIEDERAUSWEIS
7.1. Das Chiparmband, welches Trainierenden abgegeben wird, dient als Mitgliedsausweis und Zutrittsmedium. Die Abgabe erfolgt in der Regel beim ersten Besuch respektive dem obligatorischen Einführungstermin. Bei Verlust muss ein neues Chiparmband für 19.- CHF bezogen werden.
8. HAUSORDNUNG, NUTZUNGSREGLEMENTE, WEISUNGEN
8.1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
8.2. Das Mitglied verpflichtet sich, im Fitnesscenter der Physio23 GmbH die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Betriebspersonals einzuhalten. Der Besuch des Fitnesscenters ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die Physio23 GmbH schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
8.3. Die Physio23 GmbH wird auch während den unbetreuten Öffnungszeiten nur zu Bestimmungszwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit, sowie in guter körperlicher Verfassung betreten, welche dem der Physio23 GmbH bekannten Gesundheitszustand entspricht. Insbesondere ist der Zutritt und die Benutzung des Fitnesscenters nach Konsum von sämtlichen Betäubungsmitteln, Alkohol, der Physio23 GmbH nicht bekannt gegebenen Medikamenten oder Sonstigem, welche die Urteilsfähigkeit, die physische und psychische körperliche Verfassung beeinträchtigen, strengstens untersagt.
8.4. Bei Erkrankungen, bei erhöhtem Blutdruck, bei Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten wird die Bestätigung zur Freigabe zur Benutzung des entsprechenden Teilbereichs von einer Arztperson eingeholt.
8.5. Das Mitglied ist sich den Risiken bei Benutzung des Fitnesscenters während unbetreuten Öffnungszeiten bewusst. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich das Mitglied zur Installation und Benutzung der Applikation "Echo112", die während dem unbetreutem Training stets geöffnet und beim Notfall entsprechend verwendet. Während den unbetreuten Trainingszeiten wird von der Nutzung des Freigewichtebereiches aus Sicherheitsgründen abgeraten.
8.6. Das Mitglied stellt sicher, dass sich keine Dritten Zugang zum Studio verschaffen.
8.7. Personal Trainings dürfen grundsätzlich nur von/mit Personal der Physio23 GmbH durchgeführt werden.
8.8. Das Öffnen der Notausgangstüre ist nur im Notfall gestattet. Ein missbräuchliches Öffnen der Notausgangstüre hat eine Geldstrafe von CHF 100.- plus Umtriebskosten zur Folge.
8.9. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist die Physio23 GmbH berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Chiparmband respektive den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.
9. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
9.1. Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (www.physio23.ch). Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.
9.2. Der Mitgliedschaftsbeitrag mit Einmalzahlung ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen.
9.3. Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung ist der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen. Der Rechnungsversand erfolgt ausschliesslich per E-Mail.
9.4. Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird es gemahnt (erste Zahlungserinnerung kostenlos, erste Mahnung CHF 5.00, zweite Mahnung CHF 30.00). Bei einer Betreibung wird der gesamt geschuldete Betrag inkl. sämtlichen Umtriebskosten und Gebühren sofort fällig.
9.5. Nach der ersten Mahnung behält sich die Physio23 GmbH das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen der Physio23 GmbH zu sperren und das Chiparmband bis zur Begleichung der offenen Monatsbeiträge inkl. aufgelaufener Mahngebühren einzuziehen. Weiter behält sich die Physio23 GmbH vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Zukunft keine neuen Mitgliedschaftsverträge abzuschliessen.
9.6. Unterjährige Abonnemente: Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen
10. VERTRAGSDAUER, UPGRADE, TIME STOP, VERTRAGSUNTERBRUCH
10.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
10.2. Der Mitgliedschaftsvertrag eines Abos läuft ohne Kündigung automatisch aus.
10.3. Die Nichtbenutzung der Anlagen der Physio23 GmbH oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
10.4. Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 100.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.
10.5. Alternativ zu einem Vertragsrücktritt kann der laufende Vertrag einmalig an eine Drittperson abgetreten werden.
10.6. Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
10.7. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (u.a. Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, einzelne längere geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 9 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.
10.8. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
10.9. Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 50.00. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht und bezahlt werden.
10.10. Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen.
10.11. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
10.12. Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich die Physio23 GmbH vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen.
10.13. Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Ruhezeiten können nur für Zeiträume, in denen keine Eintritte in die Anlagen der Physio23 GmbH stattgefunden haben, berücksichtigt werden.
11. HAFTUNG
11.1. Die Inanspruchnahme der Angebote der Physio23 GmbH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der Physio23 GmbH wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Mitglieds.
11.2. Die Physio23 GmbH haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang oder in der Garderobe hinterlegte Gegenstände.
11.3. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat der Physio23 GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
11.4. Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur zur Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung, bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet, ansonsten werden diese Videoaufnahmen gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.
12. BETRIEBSZEITEN
Die Trainingsanlagen stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeit zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
13. BETRIEBSEINSTELLUNG
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung des Fitnesscenters der Physio23 GmbH bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge von Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen oder infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) und oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträgen sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer oder Aussetzen von monatlichen Beiträgen eines Abos.
14. KUNDEN UNTER 18 BZW. 15 JAHREN
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 15 Jahren ist nicht gestattet.
15. ÄNDERUNGEN AGB UND BETRIEBSORDNUNG
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.